Doppelhaushalt 2026/2027 der Hansestadt Uelzen · beschlossen vom Rat am 15.12.2025
CDU-Stadtratsfraktion Uelzen

Der Haushalt der Hansestadt Uelzen

Was der beschlossene Doppelhaushalt 2026/2027 mit seiner mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre bis 2030 vorsieht – und was daraus folgt, wenn sich am Trend nichts ändert.
Datengrundlage. Sämtliche Zahlen dieser Übersicht stammen ausschließlich aus dem von der Verwaltung veröffentlichten und vom Rat der Hansestadt Uelzen am 15.12.2025 beschlossenen Haushaltsplan 2026/2027 – aus der Haushaltssatzung, dem Vorbericht, dem Gesamtergebnishaushalt, dem Gesamtfinanzhaushalt und der Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft. Es werden keine internen oder nicht veröffentlichten Unterlagen verwendet. Die Fortschreibung ab 2031 ist als solche gekennzeichnet und wurde allein aus diesen veröffentlichten Planwerten gerechnet; das Rechenverfahren ist offengelegt, sodass jede Zahl nachvollzogen werden kann.
−29,9 Mio. €
plant die Hansestadt Uelzen für das Jahr 2030 als Jahresfehlbetrag – nach −22,9 Mio. € in 2026. Die Summe der aufgelaufenen Fehlbeträge steigt im selben Zeitraum von 10,4 Mio. € (2024) auf 151,1 Mio. €. Diese Zahlen stehen so im beschlossenen Haushaltsplan.
Jahresfehlbetrag 2026
−22,87 Mio. €
2027: −22,96 Mio. €. Zwei zweistellige Defizitjahre in Folge.
Aufgelaufene Fehlbeträge 2030
151,1 Mio. €
2024 waren es 10,4 Mio. €.
Liquiditätskredite 2030
126,7 Mio. €
2024: null. Ab 2026 sind erstmals seit 2017 wieder Kassenkredite eingeplant.
Nettoposition ab 2027
negativ
2026 noch +1,1 Mio. €, 2030 bereits −103,3 Mio. €.
Die Liquiditätskredite

Kredite für das laufende Geschäft – Neuaufnahme je Jahr

Liquiditätskredite, auch Kassenkredite genannt. Sie finanzieren nicht Investitionen, sondern das Tagesgeschäft der Verwaltung, wenn die laufenden Erträge dafür nicht mehr reichen. Investitionskredite sind hier bewusst nicht enthalten. Angaben in Mio. Euro.
0255026252326282931333537384042444628,4 Mio. €Entschuldung 201320202022202420262028203020322034203620382040Ist und Planung der Hansestadt Uelzenrechnerische FortschreibungMio. €
Neuaufnahme laut Haushaltsplanrechnerische Fortschreibungkeine LiquiditätskrediteReferenzlinie Entschuldung 2013
Der Bruch liegt im Jahr 2026. Von 2021 bis 2025 hatte die Hansestadt Uelzen keinen einzigen Euro an Liquiditätskrediten – die Nulllinie in den ersten Jahren ist keine kleine Zahl, sondern eine echte Null. Ab 2026 sieht der Haushaltsplan eine Neuaufnahme von 25,5 Mio. Euro vor und danach jährlich zwischen 22,9 und 27,5 Mio. Euro.
Die Referenzlinie. Der Strich bei 28,4 Mio. Euro markiert den Jahresüberschuss des Jahres 2013 – den einmaligen Sondereffekt aus der Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen, der den Schuldenabbau der Folgejahre erst möglich gemacht hat. Die Stadt nimmt ab 2026 also in jedem einzelnen Jahr fast so viel neue Kassenkredite auf, wie die große Entschuldung damals insgesamt eingebracht hat. Ab 2032 übersteigt die jährliche Neuaufnahme diesen Betrag rechnerisch dauerhaft.
Zur Fortschreibung ab 2031: Angesetzt ist der fortgeschriebene Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit – also genau der Betrag, der dem laufenden Betrieb Jahr für Jahr fehlt. In den Planjahren 2028 bis 2030 stimmen diese beiden Größen nahezu überein (22,9 zu 22,9 / 25,8 zu 25,7 / 27,5 zu 27,4 Mio. Euro), weshalb sich der Saldo als Fortschreibungsgröße anbietet. Trendzuwachs 1,86 Mio. Euro pro Jahr.

Der aufgelaufene Bestand an Liquiditätskrediten

Summe aller aufgenommenen und nicht zurückgeführten Kassenkredite zum Jahresende. Die Finanzplanung sieht in keinem Jahr eine Tilgung vor. Angaben in Mio. Euro.
010020030040050012729150140,6 Mio. €Höchststand 201120202022202420262028203020322034203620382040Ist und Planung der Hansestadt Uelzenrechnerische FortschreibungMio. €
Bestand laut Haushaltsplanrechnerische Fortschreibungbisheriger Höchststand 2011
Was sich hier auftürmt. Der Bestand wächst von null (2025) auf 126,7 Mio. Euro im Jahr 2030 – das ist die Summe von fünf Planjahren, in denen jeweils neu aufgenommen und nie getilgt wird. Bereits 2027 überschreitet der Bestand mit 50,5 Mio. Euro den bisherigen Höchststand der Hansestadt Uelzen aus dem Jahr 2011 (rund 40,6 Mio. Euro), den abzubauen bis 2017 gedauert hat. Setzt sich der Trend fort, liegt der Bestand 2035 bei rund 291 Mio. Euro und 2040 bei rund 501 Mio. Euro.
Warum das eine andere Kategorie von Schulden ist. Ein Investitionskredit schafft einen Gegenwert: eine Schule, eine Straße, ein Fahrzeug. Ein Liquiditätskredit schafft keinen. Er finanziert Ausgaben, die bereits getätigt und verbraucht sind. Deshalb sind Investitionskredite in diesen beiden Grafiken nicht enthalten – zur Einordnung: Der Haushaltsplan sieht für sie bis 2030 einen Anstieg von 2,7 auf 63,3 Mio. Euro vor, sodass der gesamte Schuldenstand 2030 bei 190,0 Mio. Euro liegt.
Summen: Neuaufnahme an Liquiditätskrediten 2026 bis 2030 laut Haushaltsplan 127 Mio. Euro. In der Fortschreibung bis 2040 kumuliert 501 Mio. Euro. Auch dies ist eine Trendrechnung zur Verdeutlichung der Größenordnung, keine Prognose.
1 · Was der Haushaltsplan für 2026 bis 2030 vorsieht

Ergebnishaushalt 2024 bis 2030

Alle Werte aus dem Gesamtergebnishaushalt des Doppelhaushalts 2026/2027. Angaben in Mio. Euro.
HaushaltsjahrOrdentliche ErträgeOrdentliche AufwendungenJahresergebnisAufgelaufene Fehlbeträge
Ergebnis 202483,087,0−3,610,4
Ansatz 202584,095,8−11,822,6
Ansatz 202683,4106,4−22,945,5
Ansatz 202785,7108,9−23,068,5
Finanzplanung 202887,0112,0−25,193,5
Finanzplanung 202988,5116,1−27,6121,2
Finanzplanung 203090,0119,9−29,9151,1
2024 ist das vorgelegte Jahresergebnis, 2025 der Ansatz des Vorjahresplans, 2026 und 2027 sind Haushaltsansätze, 2028 bis 2030 Werte der mittelfristigen Finanzplanung.

Jahresfehlbetrag je Jahr

in Mio. Euro. Dunkel: Planwerte der Stadt. Hell: Fortschreibung.
2026
−22,9
2027
−23,0
2028
−25,1
2029
−27,6
2030
−29,9
2031
−31,3
2032
−33,1
2033
−35,0
2034
−36,8
2035
−38,7

Summe der aufgelaufenen Fehlbeträge

in Mio. Euro, Bestand zum Jahresende. Dunkel: Angaben der Stadt. Hell: Fortschreibung.
2024
10
2025
23
2026
45
2027
68
2028
94
2029
121
2030
151
2032
215
2035
326
Der kamerale Sollfehlbetrag von 21,6 Mio. Euro aus der Zeit vor 2003 ist darin enthalten.

Erträge und Aufwendungen laufen auseinander

Durchgezogen: die Finanzplanung der Hansestadt Uelzen. Gestrichelt: rechnerische Fortschreibung der beiden Trends bis 2035.
8095110125140Aufwendungen136,7 Mio. €Erträge98,0 Mio. €Deckungslücke2026202720282029203020312032203320342035Finanzplanung der Hansestadt Uelzenrechnerische FortschreibungMio. €
ordentliche Erträgeordentliche AufwendungenDeckungslücke
Der Kern in einem Satz: In der Finanzplanung der Stadt wachsen die Erträge um +1,58 Mio. € pro Jahr, die Aufwendungen um +3,43 Mio. €. Die Lücke wird also in jedem Planjahr um weitere 1,8 Mio. € größer.
2 · Der Finanzhaushalt: der tatsächliche Zahlungsstrom

Was aus dem laufenden Betrieb übrig bleibt

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit – die Differenz zwischen dem, was tatsächlich eingeht, und dem, was tatsächlich abfließt. Investitionen sind darin noch nicht enthalten. Angaben in Mio. Euro.
2024
−7,7
2025
−13,4
2026
−20,5
2027
−20,9
2028
−22,9
2029
−25,7
2030
−27,4
Grau: Ergebnis 2024. Rot: Ansätze 2025 bis 2027 und Finanzplanung 2028 bis 2030.
„Trotz der finanziell gut abgeschlossenen Vorjahre verfügt die Hansestadt Uelzen in 2026 nicht mehr über ausreichende Liquidität, um das Geschäft der laufenden Verwaltung bestreiten zu können. In 2026 müssen erstmals wieder Liquiditätskredite in Höhe von voraussichtlich 25,5 Mio. € aufgenommen werden."Haushaltsplan 2026/2027, Vorbericht, Abschnitt 2
Finanzhaushalt20262027202820292030Summe
Saldo laufende Verwaltungstätigkeit−20,5−20,9−22,9−25,7−27,4−117
Saldo Investitionstätigkeit−6,2−6,9−14,9−12,2−10,1−50,3
Finanzmittelfehlbetrag−26,8−27,8−37,8−37,9−37,5−168
Investitionen kreditfinanziert72 %83 %83 %84 %107 %86 %
Angaben in Mio. Euro. Investitionsvolumen 2026 bis 2030 zusammen 60,5 Mio. Euro, davon 51,9 Mio. Euro über neue Investitionskredite. Quelle: Gesamtfinanzhaushalt.
Worauf es dabei ankommt: Investitionen darf eine Kommune über Kredite finanzieren – sie schafft damit bleibende Werte. Der laufende Betrieb dagegen soll aus laufenden Erträgen gedeckt sein. In der Planung 2026 bis 2030 fließen allein aus dem laufenden Geschäft 117 Mio. Euro mehr ab als ein. Genau dafür sind die Liquiditätskredite vorgesehen.
3 · Vermögen, Schulden und Zinsen

Die Bilanz dreht sich in sechs Planjahren um

Angaben in Mio. Euro. Quelle: Vorbericht Abschnitte 8.1 bis 8.5 sowie Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft.
Position2024202620282030Veränderung 2024 zu 2030
Liquiditätskredite (Kassenkredite)025,573,4126,7+126,7
Investitionskredite2,719,241,063,3+60,6
Schuldenstand gesamt2,744,7114,4190,0+187,3
Bilanzielles Vermögen131,893,621,266,0−65,7
Nettoposition26,11,1−46,8−103,3−129,4
Zinsaufwand pro Jahr0,161,603,946,66+6,50
Zur Einordnung: Die Hansestadt Uelzen hatte ihre Liquiditätskredite Anfang 2017 vollständig abgebaut. Der bisherige Höchststand lag 2011 bei rund 40,6 Mio. Euro. Nach der jetzigen Planung wird dieser Wert 2028 überschritten und bis 2030 mehr als verdreifacht. Der jährliche Zinsaufwand steigt von 0,16 auf 6,66 Mio. Euro.
„Vor allem die wiederholte Ansammlung von Liquiditätskrediten muss zukünftig diskutiert werden, um zu prüfen, wie dieser Trend abgemildert werden kann. Die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit der Hansestadt Uelzen wird durch diese Entwicklung stark gefährdet."Haushaltsplan 2026/2027, Vorbericht, Abschnitt 8.3
4 · Woher das Geld kommt

Steuern und Zuweisungen in der Finanzplanung

Angaben in Euro. Quelle: Vorbericht, Abschnitt 3.2.
PositionErgebnis 2024vorl. Ergebnis 2025Ansatz 2026Ansatz 2027Finanzplan 2028Finanzplan 2029Finanzplan 2030
Grundsteuer A239.572178.890172.300172.300172.300172.300172.300
Grundsteuer B6.832.1397.569.5407.965.7008.069.2008.166.0008.272.1008.379.600
Gewerbesteuer30.169.88524.272.37622.976.20023.734.40024.446.40025.106.40025.784.200
Gemeindeanteil Einkommensteuer15.484.94815.576.80216.860.30017.753.80018.623.70019.461.70020.337.400
Gemeindeanteil Umsatzsteuer4.058.1223.824.5024.535.9004.635.6004.756.1004.865.4004.977.300
Vergnügungssteuer765.977872.376875.000875.000875.000875.000875.000
Hundesteuer172.319175.703180.000180.000180.000180.000180.000
Schlüsselzuweisungen5.639.8409.196.19212.985.20012.742.40011.809.50011.155.90010.780.900
Zuweisungen übertragener Wirkungskreis1.099.3441.120.5361.170.9001.165.0001.188.2001.212.0001.236.300

Die Gewerbesteuer

in Mio. Euro. Grau: Ergebnisse 2024 und 2025. Blau: Ansatz 2026/2027 und Finanzplanung bis 2030.
2024
30,17
2025
24,27
2026
22,98
2027
23,73
2028
24,45
2029
25,11
2030
25,78
Was der Haushaltsplan dazu sagt: Die Gewerbesteuer ist von 2022 bis 2024 auf ein sehr hohes Niveau gestiegen; ab 2025 musste aufgrund der Wirtschaftslage wieder ein niedrigeres Niveau eingeplant werden. Die Bandbreite der vergangenen zehn Jahre reichte von 13,07 bis 36,57 Mio. Euro. Die Planung bis 2030 unterstellt einen Wiederanstieg auf 25,78 Mio. Euro – sie bleibt damit unter dem Ergebnis von 2024.

Was höhere Hebesätze rechnerisch bringen

Der Vorbericht nennt eine Erhöhung der Realsteuern ausdrücklich als zu diskutierende Option.
„Aufgrund der prognostizierten negativen Jahresergebnisse in den folgenden Jahren müssen unterschiedliche Maßnahmen zur Konsolidierung in Erwägung gezogen werden. Auch eine Erhöhung der Realsteuern sollte als Option betrachtet und in den folgenden Jahren weiter diskutiert werden."Haushaltsplan 2026/2027, Vorbericht, Abschnitt 3.2
StellschraubeHebesatzAnsatz 2026Ertrag je 10 Punkterechnerisch nötig zur Deckung von 22,9 Mio. Euro
Gewerbesteuer435 v. H.22,98 Mio. €0,53 Mio. €+435 Punkte auf 870
Grundsteuer B475 v. H.7,97 Mio. €0,17 Mio. €+1.365 Punkte auf 1.840
Größenordnung: Um das geplante Defizit 2026 allein über die Gewerbesteuer zu decken, müsste der Hebesatz verdoppelt werden. Eine Erhöhung um 20 bis 30 Punkte bringt rechnerisch 1,0 bis 1,6 Mio. Euro – und damit weniger, als die Deckungslücke in einem einzigen Planjahr wächst (1,85 Mio. Euro). Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt seit 2016 unverändert bei 435 v. H. und laut Vorbericht leicht über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen in Niedersachsen.
5 · Fortschreibung bis 2035

Wie diese Fortschreibung gerechnet ist

Verfahren, offengelegt: Auf die fünf veröffentlichten Planjahre 2026 bis 2030 wurde jeweils getrennt für die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen eine lineare Trendgerade nach der Methode der kleinsten Quadrate gelegt und bis 2035 verlängert. Das außerordentliche Ergebnis ist ab 2028 mit null angesetzt – so wie es auch die Finanzplanung der Stadt tut. Es fließen keine weiteren Annahmen ein: keine zusätzliche Krise, keine Steuererhöhung, keine Konsolidierungsmaßnahme, keine Sonderzuweisung. Ertragstrend 1.581.840 Euro pro Jahr, Aufwandstrend 3.431.030 Euro pro Jahr.

Was diese Rechnung ist und was nicht: Sie ist keine Prognose und kein Ereignis, das eintreten wird. Sie zeigt, wohin die im Haushaltsplan angelegte Entwicklung führt, wenn niemand eingreift – und damit, wie groß die Kurskorrektur ausfallen muss, damit es nicht dazu kommt. Die Kommunalaufsicht würde lange vorher eingreifen; spätestens mit dem Haushaltssicherungskonzept für 2027.

Fortschreibung im Überblick

2026 bis 2030 sind Planwerte der Stadt. Ab 2031 rechnerische Fortschreibung. Angaben in Mio. Euro.
JahrOrdentliche ErträgeOrdentliche AufwendungenJahresergebnisAufgelaufene Fehlbeträge
202683,4106,4−22,945
202785,7108,9−23,068
202887,0112,0−25,194
202988,5116,1−27,6121
203090,0119,9−29,9151
2032 (Fortschreibung)93,2126,4−33,1215
2035 (Fortschreibung)98,0136,7−38,7326

Zielpunkt 2035: drei Rechenwege

Jahresergebnis im Jahr 2035 unter drei Annahmen – alle drei allein aus den veröffentlichten Planwerten abgeleitet.
Trend läuft ungebremst weiterBeide Trends der Finanzplanung 2026 bis 2030 fortgeschrieben.
−38,7 Mio. €
Aufwendungen ab 2030 nur noch +2 % pro JahrStatt +2,7 % im Trend der Finanzplanung. Ertragsseite unverändert.
−34,4 Mio. €
Aufwendungen ab 2030 eingefrorenFünf Jahre ohne Tarif- und Preissteigerung. Reine Grenzbetrachtung.
−21,9 Mio. €
Das dritte Szenario ist der eigentliche Befund. Es ist keine realistische Option, sondern eine Grenzbetrachtung: Die Aufwendungen würden ab 2030 bei 119,9 Mio. Euro eingefroren – fünf Jahre ohne Tarifsteigerung, ohne Preissteigerung, ohne neue gesetzliche Aufgabe. Selbst dann bliebe 2035 ein Fehlbetrag von 21,9 Mio. Euro. Die Lücke ist bis 2030 bereits angelegt und lässt sich danach nicht mehr allein durch Ausgabendisziplin schließen.
Umgekehrt gerechnet: Damit der Haushalt 2035 ausgeglichen wäre, müssten die ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Planwert 2030 um 21,9 Mio. Euro oder 18,3 % sinken – und zwar bei gleichzeitig weiter wachsenden Erträgen. Auf dem Weg dorthin entspricht das ab 2027 einer dauerhaften und kumulativen Verbesserung von rund 4,3 Mio. Euro pro Jahr: im ersten Jahr 4,3 Mio. Euro, im zweiten 8,6 Mio. Euro und so fort.
6 · Was der Haushaltsplan selbst dazu sagt
„Die Höhe der jährlichen Fehlbeträge ab 2026 mit durchgängig über 20 Mio. € ist besorgniserregend und führt innerhalb kürzester Zeit auf einen nie dagewesenen Fehlbetrag. [...] Eine Rückführung der Fehlbeträge ist damit nicht mehr realistisch und undenkbar."Vorbericht, Abschnitt 8.4 Entwicklung des Gesamtergebnisses
„Ein Haushaltsausgleich kann auch mittelfristig nicht erreicht werden. Aus eigener finanzieller Kraft lassen sich die angestauten Fehlbeträge nicht ausgleichen. Hier liegt es in der Verantwortung von Bund und Ländern die Kommunen ausreichend finanziell auszustatten, um ihre Aufgaben wahrzunehmen."Vorbericht, Abschnitt 1.1 Allgemeines
„Für das Jahr 2027 ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen."Vorbericht, Abschnitt 9 Verzicht auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts
Zum Haushaltssicherungskonzept: Für das Jahr 2026 hat der Rat am 15.12.2025 auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichtet. Möglich war das über die Sonderregelung des § 182 Abs. 4 NKomVG: Die Verwaltung beziffert die kriegsbedingten Belastungen 2026 auf 23.568.700 Euro und weist rechnerisch nach, dass der Haushalt ohne diese mit einem Überschuss von 703.300 Euro ausgeglichen wäre. Für 2027 stellt der Haushaltsplan selbst fest, dass ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Ein solches Konzept ist ein verbindlicher Konsolidierungspfad, der von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss.

Weitere Feststellungen aus dem Haushaltsplan